Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Payline GmbH für Unternehmen / Händler (B2B)
Stand: 01.10.2025
1. Hintergrund
Payline stellt eine technische Infrastruktur bereit, die es Unternehmen und Organisationen („Unternehmen") ermöglicht, Zahlungen von Endkunden über verschiedene Bezahlmethoden zu akzeptieren. Hierzu gehören insbesondere Zahlungen per SEPA-Überweisung, Kartenzahlung, Apple Pay, POS-Transaktionen sowie Zahlungen über E-Commerce- oder SaaS-Integrationen.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande („Mollie"), ein von der niederländischen Zentralbank De Nederlandsche Bank (DNB) lizenziertes Zahlungsinstitut. Payline selbst erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), sondern stellt lediglich die technische Schnittstelle („Payline Plugin") und den Zugang zu den Diensten von Mollie bereit.
Diese AGB regeln die Nutzung der Payline-Services durch Unternehmen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Payline ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Payline stellt Unternehmen Payline Plugins, den Payline Firmenzugang und die Payline App bereit, um den Empfang von Zahlungen zu ermöglichen, die Endkunden über die Payline-App oder andere integrierte Systeme auslösen.
3. Dienstleistungen und Servicelevel
3.1 Payline erbringt die folgenden Leistungen („Payline Services"):
- Payline Plugin: eine technische API- und Webschnittstelle, die den sicheren Datentransfer zwischen Händler-System, Mollie und den Bank-/Kartennetzwerken ermöglicht,
- Payline Dashboard: ein browserbasiertes Dashboard zur Verwaltung und Überwachung von Transaktionen, Auszahlungen und technischen Integrationen.
3.2 Systemverfügbarkeit
Die durchschnittliche Systemverfügbarkeit beträgt 99,5 % im Kalenderjahr. Von dieser Verfügbarkeit ausgenommen sind:
- geplante Wartungsfenster, die mit mindestens 90 Stunden Vorlauf angekündigt werden;
- außerplanmäßige Wartungen bei akuten Sicherheitsrisiken oder Systeminstabilitäten;
- Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von Payline (höhere Gewalt, Netzwerkausfälle, Bank- oder Drittanbieter-Störungen).
3.3 Support
Payline-Support ist werktags von 8:30 – 17:00 Uhr per E-Mail unter support@payline.one erreichbar.
3.4 Transaktionsinformationen
Payline erhält von Mollie lediglich Transaktions- und Statusinformationen (z. B. Zahlungsinitiierung oder Bestätigung). Eine Gewähr für die endgültige Gutschrift auf dem Händlerkonto kann Payline nicht übernehmen.
4. Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich:
- Funktionsstörungen oder Ausfälle der Payline-Services unverzüglich schriftlich zu melden;
- Zugangsdaten und API-Schlüssel sicher und vertraulich zu verwahren;
- keine unbefugten Eingriffe in die Systeme oder Datenübertragungen vorzunehmen;
- keine eigenen Aufschläge („Surcharges") auf Zahlungsentgelte zu erheben, die über die von Payline berechneten Gebühren hinausgehen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen;
- alle gesetzlichen Anforderungen (insbesondere steuer- und verbraucherschutzrechtlich) einzuhalten.
5. Änderungen der Bedingungen oder Leistungen
Payline kann diese AGB oder die angebotenen Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger ändern. Das Unternehmen wird über die Änderungen informiert und kann innerhalb dieser Frist schriftlich widersprechen. Unterbleibt der Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch steht Payline ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu.
Die 15-Tage-Frist entfällt, wenn gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben eine sofortige Anpassung erfordern.
6. Einschaltung Dritter
Payline ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte einzuschalten, insbesondere technische Dienstleister, Hosting-Partner und die Mollie B.V. Dabei wird sichergestellt, dass Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen gewahrt bleiben. Payline bleibt gegenüber dem Unternehmen weiterhin verantwortlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung.
7. Nutzungsrechte
Das Unternehmen erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Payline-Services im vertraglichen Umfang. Es handelt sich um eine schuldrechtliche Gestattung.
8. Gewährleistung
Payline stellt die technische Infrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereit. Da Payline selbst keine Zahlungsvorgänge ausführt, gelten für die Gewährleistung ergänzend die Vorschriften der §§ 675 ff. BGB. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht.
9. Haftung
9.1
Payline haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Payline nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
9.3
Eine Haftung für Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler der Mollie B.V., von Banken oder von Drittsystemen (z. B. Internet, Zahlungsnetzwerke, Rechenzentren) ist ausgeschlossen, es sei denn, Payline hat diese Systeme schuldhaft fehlerhaft ausgewählt.
9.4
Das Unternehmen ist verpflichtet, eigene Datensicherungen regelmäßig nach dem Stand der Technik vorzunehmen. Unterbleibt dies, trägt es das Mitverschulden bei etwaigem Datenverlust.
10. Datenschutz
Payline ist im Rahmen dieses Vertrags eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung von Payline, abrufbar unter www.payline.one/datenschutz. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2
Das Unternehmen kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Werktag kündigen.
11.3
Payline kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen.
11.4
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei:
- schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen,
- Vermögensverschlechterung oder Insolvenzantrag,
- behördlichen Maßnahmen, die die Vertragsdurchführung verhindern,
- Änderungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens, die eine Fortführung unzulässig machen.
11.5
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
12. Schlussbestimmungen
12.1
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Geldforderungen sind hiervon ausgenommen.
12.2
Payline ist berechtigt, den Namen und das Logo des Unternehmens zu Kommunikations- und Referenzzwecken zu verwenden.
12.3
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
12.4
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12.5
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Potsdam, soweit gesetzlich zulässig.