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Payline Kassenbuch

Das Finanzamt liest mit. Von Anfang an.

Kassennachschau und Betriebsprüfung sind kein Grund zur Sorge, wenn das Kassenbuch von Anfang an mitläuft. Bei Payline ist es Teil der Kasse, kein Zusatzprodukt.

07 · Payline Kassenbuch

Stressfrei durch die Kassennachschau.

Mit dem voll integrierten Kassenbuch sind Sie bei Kassennachschau und Betriebsprüfung auf der sicheren Seite.

Kassenbuch in Payline mit fortlaufenden Bareinnahmen und Kassenstand. Beispieldaten.
  • 100 % finanzamtkonform, mit TSE und GoBD
  • Revisionssichere Aufzeichnung aller Buchungen
  • Datenexporte für Ihren Steuerberater

06 · Performance & Auswertungen

Mehr aus jedem Tag herausholen.

Erkennen Sie, was sich wirklich rechnet. Payline wertet Ihre Verkäufe aus und zeigt, wo Sie ansetzen können, um Umsatz und Abläufe zu verbessern.

Payline Dashboard am Laptop mit Umsatzverlauf und Statistiken. Beispieldaten.
  • Bestseller und Ladenhüter auf einen Blick
  • Umsatz nach Tag, Uhrzeit und Standort
  • Personal an Stoßzeiten ausrichten
Immer inklusive

Beratung · Einrichtung vor Ort · Schulung · alle Updates · persönlicher Support

Ohne Grundgebühr oder Mindestumsatz.

Pflichten im Überblick

Was das Finanzamt von Ihrer Kasse verlangt.

Wer Bargeld einnimmt und dafür ein elektronisches System nutzt, führt ein Aufzeichnungssystem im Sinne der Abgabenordnung. Daran hängen vier Pflichten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie im Alltag auftauchen.

Die TSE muss zertifiziert sein

Jeder Geschäftsvorfall wird unveränderbar protokolliert. Das übernimmt die technische Sicherheitseinrichtung, ein Modul, das jede Buchung signiert. Es muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Fehlt die TSE, kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und die Umsätze schätzen.

§ 146a Abgabenordnung, Kassensicherungsverordnung

Für jeden Vorgang ein Beleg

Für jeden Verkauf muss ein Beleg erzeugt und dem Gast angeboten werden. Ausdrucken ist nicht vorgeschrieben, elektronisch genügt, etwa als QR-Code oder E-Mail. Angeboten werden muss er trotzdem, auch wenn der Gast ihn liegen lässt.

§ 146a Absatz 2 Abgabenordnung

Die Kassennachschau kommt unangekündigt

Ein Prüfer des Finanzamts darf während der Öffnungszeiten ohne Termin erscheinen. Verlangen kann er einen Kassensturz, Einblick in die Aufzeichnungen und den digitalen Datenexport. Wer die Daten nicht vor Ort bereitstellen kann, riskiert eine Schätzung.

§ 146b Abgabenordnung

Zehn Jahre, digital und auswertbar

Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren, digital, maschinell auswertbar und unveränderbar. Für die Übergabe an Prüfer und Steuerberater gibt es ein einheitliches Format, die DSFinV-K. Ein Papierausdruck oder eine Tabelle genügt dafür nicht.

§ 147 Abgabenordnung

Bei Payline ist das kein Zusatzpaket. Die TSE läuft mit, alle Buchungen werden revisionssicher aufgezeichnet, und den Export für Ihren Steuerberater ziehen Sie aus demselben System.

Häufige Fragen aus der Praxis.

Gilt das auch für einen kleinen Betrieb?

Ja. Sobald ein elektronisches Kassensystem im Einsatz ist, gilt die TSE-Pflicht ohne Umsatz- oder Größengrenze. Eine Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu führen, gibt es in Deutschland dagegen nicht. Wer mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, darf das weiterhin, muss die Kassenführung dann aber lückenlos von Hand belegen.

Reicht ein Tablet als Kasse?

Ja. Entscheidend ist nicht die Bauform, sondern dass das System jeden Vorgang über eine zertifizierte TSE absichert und die Daten im vorgeschriebenen Format exportieren kann. Ein Tablet mit passender Software erfüllt dieselben Anforderungen wie eine klassische Registrierkasse.

Was verlangt der Prüfer konkret?

In der Regel drei Dinge: den Kassenbestand zum Abgleich mit dem Soll, Einblick in die Aufzeichnungen des Prüfzeitraums und den digitalen Export der Kassendaten. Sinnvoll ist, diesen Export einmal in Ruhe zu testen, statt ihn zum ersten Mal zu suchen, während der Prüfer danebensteht.

Welche Daten braucht mein Steuerberater?

Den Export im DSFinV-K-Format und die Verfahrensdokumentation, also die Beschreibung, wie die Kasse eingerichtet ist und wie damit gearbeitet wird. Beides sollte laufend vorliegen und nicht erst zum Jahresabschluss zusammengesucht werden.

Überblick, keine steuerliche Beratung. Für Ihren Betrieb entscheidet Ihr Steuerberater.

Ruhig in die nächste Prüfung.

Wir sehen uns Ihre heutige Kassenführung an und sagen Ihnen ehrlich, wo es hakt.

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